Wir sind für Sie da
Mo | 8.00-12.00 | 13.00-17.00 Uhr |
Mi | 8.00-12.00 | 13.00-18.00 Uhr |
Di | Do | nach Vereinbarung | 13.00-19.00 Uhr |
Fr | 8.00-12.00 Uhr | nach Vereinbarung |
Mit Einführung der Kieferorthopädischen Indikations-Gruppen, kurz KIG, durch die gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 2002 werden kieferorthopädische Behandlungen bei volljährigen Patienten nur noch in äußerst schwerwiegenden Fällen übernommen.
Hierzu muss die Indikation für eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung gegeben sein. Anderweitige ästhetische oder rein funktionelle Korrekturen müssen kein Vermögen kosten!
In einem persönlichen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen gerne, ob die gesetzliche oder private Versicherung leistungspflichtig sind und welche Möglichkeiten der Finanzierung wir Ihnen anbieten können.
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